Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ernährungsberatung - Stand Juni 20026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Betreuungszeiten im Rahmen des Gassi Services des Unternehmens Mensch und Hundeglück mit Sitz in Hamburg. Inhaberin ist Jana Barber.
Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages erkennen die Kunden diese AGB an.
2. Leistungsvereinbarung
Meine Betreuung beinhaltet die Abholung, den Auslauf und das Zurückbringen der Hunde. Als Gegenleistung zahlen die Kunden die vereinbarte Vergütung.
3. Vergütungen
Die aktuell gültigen Abo-Preise sind auf meiner Internetseite veröffentlicht oder davon abweichend im Betreuungsvertrag vereinbart.
Für jede zusätzliche Gassi-Runde pro Woche kommt der jeweilige Basispreis hinzu.
Für intakte Hündinnen gelten günstigere Abo-Preise.
4. Automatische Preisanpassungen
Jeweils zu Beginn des zweiten Quartals eines Kalenderjahres passe ich gegebenenfalls die Abo-Preise an die Entwicklung von Preisen und Einkommen an. Und zwar auf Basis von Verbraucherpreisindex und Inflationsrate, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS).
5. Informationspflichten
Meine Kunden informieren mich zeitnah über alle Verhaltensänderungen ihrer Hunde. Besonders über Veränderungen im Bereich von Angst und Aggression.
Ist eine Kastration oder die Implantation eines Kastrations-Chips geplant, informieren mich meine Kunden zeitnah.
Zeigen Hunde während der Betreuung besonders auffälliges Verhalten, informiere ich meine Kunden zeitnah.
6. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Hunde-Betreuung
Ausreichender Impfschutz hinsichtlich nachfolgend aufgeführter Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Eine Kopie des aktuellen Impfausweises kann angefordert werden.
Die Hunde sind im Hunderegister gemeldet und gechipt.
7. Vor der Betreuung
Zur Vermeidung einer etwaigen Magendrehung erfolgt die letzte Nahrungszufuhr der Hunde spätestens zwei Stunden vor der geplanten Betreuung.
Das Risiko einer Magendrehung ihrer Hunde tragen die Kunden.
Stellen meine Kunden fest, dass ihre Hunde Symptome für eine mögliche Erkrankung aufweisen, informieren sie mich unverzüglich. Zum Schutz der Gruppe kann eine Mitnahme / Betreuung der betreffenden Hunde dann leider nicht erfolgen.
8. Abholung
Zur vereinbarten Betreuungszeit sind die Hunde abholbereit verfügbar. Inklusive Halsband, Leine und sofern erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben passendem Maulkorb.
Ich darf die Wohnung betreten, wenn dies zur Abholung und Zurückbringung der Hunde erforderlich ist (Regelfall). Wenn nötig, erfolgt eine Schlüsselübergabe vor der ersten Abholung. Nach Beendigung des Vertrages wird der Schlüssel unverzüglich wieder zurückgegeben.
Alle Türen der Zimmer, die von mir nicht betreten werden sollen oder brauchen, sind bitte geschlossen zu halten, so dass sich die abzuholenden Hunde in den mir zugänglichen Räumlichkeiten befinden.
9. Während der Betreuung
Alle Hunde nehmen grundsätzlich am Freilauf teil. Hierfür besitze ich die gesetzliche Erlaubnis nach
§ 9 Abs. 8 Hundegesetz Hamburg
Ganz abgesehen davon müssen die Hunde aber auch jederzeit abrufbar sein. Für die Hunde, die noch nicht verbindlich abrufbar sind, biete ich Training an, dass meine Kunden dann bitte zeitnah mit mir vereinbaren. Dauerhaft nicht abrufbare Hunde können von der Betreuung ausgeschlossen werden, weil nicht abrufbare Hunde den Freilauf der anderen Hunde in der Gruppe beeinträchtigen.
Läufige Hündinnen können an der Betreuung in der Gruppe leider nicht teilnehmen. Für die Deckung einer läufigen Hündin kann ich keine Haftung übernehmen.
10. Absagen durch Kunden
Meine Kunden informieren mich bitte rechtzeitig im Voraus, wenn die Betreuung ihrer Hunde kurzfristig ausfallen muss. Dies erfolgt bitte schriftlich.
11. Beendigung eines Betreuungsvertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristgemäß zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden.
Wenn Kunden Ihr Domizil wechseln, und dadurch aus meinem maximal möglichen Abholradius „ausziehen“, muss der Vertrag leider enden.
12. Tierärztliche Behandlung
Sämtliche tierärztlich anfallenden Kosten, die in einem akuten Notfall entstehen, tragen die Kunden.
Die Kunden werden soweit möglich vorher informiert, wenn eine tierärztliche Sofortbehandlung unumgänglich ist.
Während der Urlaubsbetreuung wird die Notfallperson von mir informiert. Alle Details hierzu werden vorab geklärt.
Falls weder die betreffenden Kunden noch die benannten Notfallpersonen unmittelbar erreichbar sind, entscheide ich, ob es nötig ist, unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
13. Haftung
Trotz Einhaltung größter Sorgfalt …
und trotz meiner fundierten Ausbildung zur Hundetrainerin und Dogwalkerin …
und trotz meiner langjährigen Erfahrung in der Betreuung von mir immer sehr lieb gewonnenen Hunde vieler unterschiedlicher Rassen …
… kann jederzeit ein unvorhersehbares Ereignis eintreten, und im Extremfall auch mal eine dritte Person oder deren Sachen, oder ein fremder Hund Schaden nehmen.
Diese Schäden sind versichert!
Entweder durch die Haftpflichtversicherung meiner Kunden oder durch meine Berufshaftpflichtversicherung.
Und unabhängig davon, welche Versicherung für den entstandenen Schaden eintritt, wird die Selbstbeteiligung je zur Hälfte von dem betroffenen Kunden und von mir übernommen.
Eine Erstattung von Heilbehandlungskosten und sämtlichen weiteren Kosten infolge jedweder Verletzung oder Krankheit des Hundes, welche im Kontext mit der Betreuung entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht eine vorsätzliche Pflichtverletzung von mir für den eingetretenen Schaden nachgewiesen wird.
Hinweis zur Haftpflichtversicherung: Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassen. (§ 12 (1) Hundegesetz Hamburg, Stand November 2025)
14. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Betreuung können von mir Foto- oder Videoaufnahmen von den teilnehmenden Hunden gemacht werden. Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages erklären sich die Kunden einverstanden, dass diese Aufnahmen zu Schulungszwecken oder für die Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media etc.) verwendet werden dürfen.
15. Datenschutz
Ich verarbeite personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Kommunikation im Rahmen der angebotenen Dienstleistung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen finden sich in meiner Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand ist Hamburg.
